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Prävention/Impfung - Kostenübernahme - II




Zur präventiven Vorbeugung einer Hepatitis B-Infektion existiert heutzutage eine hoch effektive Impfung. Aufgrund einer WHO-Empfehlung wurde die Hepatitis B-Impfung Bestandteil des Impfprogramms in Deutschland. Eine Auffrischung sollte alle 10 Jahre erfolgen.
Wer sollte gegen Hepatitis B geimpft werden:
-Seit 1995 wird die Impfung für alle Säuglinge, Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) von der STIKO (www.RKI.de) empfohlen.
-Zahnärztliches und medizinisches Personal, z. B. auf Dialysestationen, medizinische Laboratorien, Intensivstationen, in OP-Einrichtungen, auf Infektionsabteilungen und im Rettungsdienst etc.
-Personal von Pflegeeinrichtungen
-Personen mit häufigem Kontakt zu HBsAg-Trägern (HBsAg ist im Blut chronisch Hepatitis B-Infizierter nachweisbar), d. h. Familienmitglieder und Sozialarbeiter
-Dialysepatienten
-Patienten, bei denen größere chirurgische Eingriffe bevorstehen
-Patienten, die häufig Blutprodukte erhalten
-Andere Risikogruppen (z.B. homosexuell aktive Männer, Drogenabhängige, Prostituierte, Strafgefangene)
-Patienten mit anderen chronischen Lebererkrankungen
-HIV-positive Personen
-Reisende in Gebiete mit hohem Hepatitis B-Vorkommen und längerer Aufenthaltsdauer
-Nach den Mutterschaftsrichtlinien sollten alle Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nahe am Geburtstermin, ihr Blut auf HBsAg untersuchen lassen. Ist das Ergebnis von HBsAg positiv, sollte das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt, das heißt innerhalb von 12 Stunden, gegen Hepatitis B passiv und auch aktiv geimpft werden. Ist der HBsAg-Status der Mutter unklar, wird das Neugeborene ebenfalls direkt nach der Geburt geimpft.
Wer sollte nicht geimpft werden?
-Bei bestehenden Kontraindikationen (frischer Infekt mit Fieber, Allergien, Schwangerschaft)
-Bei bestehendem Impfschutz (Impftiter ≥ 100 IE)
Vorgehen nach einem möglichen Kontakt mit infektiösem Material (z. B. Nadelstichverletzung):
-Besteht kein Impfschutz durch eine Hepatitis B-Impfung, sollte sofort eine Simultanprophylaxe (HBsAg Aktiv-Impfstoff und HB-Immunglobulin) durchgeführt werden.
Die Kosten der Hepatitis B-Impfung werden für Säuglinge und Kinder bis 18 Jahre von der Krankenkasse übernommen.
 Die Kostenübernahme für Erwachsene wird für Risikogruppen von der Krankenkasse übernommen.
 Für medizinisches Personal geht die Impfung zu Lasten des Arbeitgebers, da der Rechtsgrundsatz gültig ist, dass Immunprophylaxen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen dienen.
Tags:Prävention/Impfung - Kostenübernahme,Bei bestehenden Kontraindikationen,

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